Ortsfeste Funkstellen
Informationsschreiben und Antragsformular
Eine Inbetriebnahme von “ortsfesten Funkstellen” ist nur nach Zuteilung einer Frequenznutzungsgenehmigung zulässig. Daher sind diese anzumelden.
Hier finden Sie das Informationsschreiben und das Antragsformular für “ortsfeste Funkanlagen”:
Einbauanleitungen
Hier finden Sie Einbauanleitungen für “ortsfester Funkstellen”. Hier handelt es sich lediglich um Hinweise und Beispiele. Andere Lösugen sind durchaus auch möglich.