BOS – Sicherheitskarten
Digitalfunkgeräte lassen sich ausschließlich mit einer BOS-Sicherheitskarte (SIM-Karte) in Betrieb nehmen. Sie beinhaltet Teilnehmer- und Verschlüsselungsinformationen. Über die nachstehende Grafik könne Sie die gewünschten Prozesse auswählen. Durch Anklicken werden Sie direkt auf das entsprechende Untermenü geleitet. Sie können auch über die Navigationsleiste direkt auf das Untermenü gehen.
Für Rückfragen steht Ihnen die ASDN unter den bekannten Servicenummer zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch den Beitrag zur Schlüsselanforderung.
Kartenantrag
Bei der Beantragung von BOS-Sicherheitskarten müssen die Operativ-Taktische-Adresse (OPTA), Geräteart sowie eine Zuordnung zur TEI (Gerätenummer) für eine einwandfreie Zuordnung von Gerät und Karte gemeldet werden.Neue BOS-Sicherheitskarten werden für vorhandene Geräte durch den Digitalfunkverantwortlichen bei der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen über das Digitalfunk-Management-Tool (DFM) beantragt.
Kartenänderung
Die Karten- und Geräteverwaltung erfolgt durch das Digitalfunk-Management-Tool (DFM). Der Zugang und Nutzung erfolgt durch die festgelegten Digitalfunkverantwortlichen.
Im DFM können u.a. die Änderungen am Geräte- oder Kartenbestand oder auch Änderungen an der OPTA durchgeführt werden.
Temporäre Sperrung
Um die Sicherheit des Digitalfunknetzes zu gewährleisten, muss die Nutzung von BOS-Sicherheitskarten durch nicht autorisierte Personen mittels einer dauerhaften oder temporären Kartensperrung (z.B. bei Werkstattaufenthalt des Fahrzeuges) verhindert werden.
Die temporäre Kartensperrung kann per Telefon (0511-9695-2000) oder E-Mail
(digitalfunk-support@polizei.niedersachsen.de) veranlasst werden.
Die Entsperrung erfolgt ausschließlich unter Nennung der bei der Sperrung mitgeteilten Ticketnummer.
Verlustmeldung
Für einen sicheren Betrieb des Digitalfunks sind Kartenverluste der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen sofort zu melden. Hierfür ist das Formular “Verlustmeldung Karte/Gerät” zu verwenden. Die entsprechenden BOS-Sicherheitskarten und ggf. auch das zugehörige Funkgerät werden dann zur Verhinderung der Nutzung durch nicht autorisierte Personen dauerhaft gesperrt.
Schlüsselanforderung
Im Zuge der Erneuerung des Kryptovariablen-Management-System (KVMS) müssen alle Endgeräte neu in diesem System registriert werden. Diese Maßnahme ist einmalig zu vollziehen und ist die Voraussetzung für OPTA-Änderungen und zukünftig anstehende Schlüsselwechsel im BOS-Digitalfunk.
Wir empfehlen diese Schlüsselanforderung nach der K/P-15 Programmierung zu vollziehen, da die Geräten dann bereits zur Hand sind und nicht erneut aufgesucht werden müssen. Die beschriebene Schlüsselanforderung sollte für alle BOS-Sicherheitskarten bis zum 31.03.2020 erfolgt sein!
Als Erläuterung und Infos zur Vorgehensweise dienen die angehängte PDF-Anleitung (Schlüsselanforderung/KVMS5 Neuregistrierung.pdf), sowie die Video-Tutorials.
Achtung: Beachten Sie die Rufgruppen (siehe Anleitung Seite 7), auf welchen eine Schlüsselanforderung durchgeführt werden kann!
Es ist unbedingt die Rufgruppe des eigenen Bereichs (Landkreis / PD / Organisation) zu wählen!