Das Jour-Fixe_Protokoll (Archiv) und die Vorlage „Liste SÜ und Konferenzbescheinigung“ (Formulare) sind online.

Informationssicherheit im Digitalfunk – Verantwortung gemeinsam tragen

Ob bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten – der Digitalfunk ist ein unverzichtbares Kommunikationsmittel für die öffentliche Sicherheit. Im BOS-Digitalfunk werden sensible Informationen übertragen. Diese Daten müssen zuverlässig verfügbar, korrekt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sein – jederzeit. Daher kommt der Informationssicherheit eine zentrale Rolle zu.

Informationssicherheit bedeutet deshalb, drei Dinge sicherzustellen:

Verfügbarkeit: Die Technik funktioniert störungsfrei und zuverlässig.

Integrität: Daten bleiben vollständig und unverändert.

Vertraulichkeit: Nur Berechtigte erhalten Zugang.

Das schützt nicht nur technische Systeme, sondern auch Einsatzfähigkeit, Menschenleben – und das Vertrauen der Bevölkerung.

Sicherheit braucht klare Regeln

Um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, setzt Niedersachsen auf verbindliche Maßnahmen. Eine zentrale Grundlage bildet die Informationssicherheitsleitlinie Digitalfunk BOS Niedersachsen (ISLL), die sich an den Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) orientiert und konkrete Vorgaben zur Umsetzung von Informationssicherheit im Digitalfunk macht.

Dabei kommt der klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten besondere Beachtung zu:

Die Leitungen der Behörden und Organisationen (Ziffer 4.4 ISLL) schaffen die erforderlichen Strukturen und Rahmenbedingungen, während alle Nutzerinnen und Nutzer (Ziffer 4.5 ISLL) durch ihr sicherheitsbewusstes Verhalten im Alltag aktiv zum Schutz beitragen.

Gemeinsames Ziel: einheitlicher Schutz

Informationssicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Sie lebt vom Engagement aller Beteiligten – von der Leitungsebene bis zu allen Mitarbeitenden im BOS-Digitalfunk. Nur gemeinsam kann ein einheitliches und angemessenes Schutzniveau im Digitalfunk gewährleistet werden – in Niedersachsen und auch darüber hinaus.

Sensibilisierung ist dabei ein Schlüssel zum Erfolg. Denn Informationssicherheit beginnt im Alltag – mit sicheren Passwörtern, aufmerksamem Verhalten und einem Bewusstsein für Risiken. Wir unterstützen Behörden und Organisationen dabei Informationssicherheit verständlich und greifbar zu machen und bieten individuelle Beratung an. Denn nur wer Risiken kennt, kann richtig handeln.

Kontakt

Sie haben Fragen oder möchten mehr über Informationssicherheit erfahren?

Wir sind für Sie da:

asdn-isb@zpd.polizei.niedersachsen.de

Dokumente

Informationssicherheitsleitlinie im Digitalfunk
der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben
des Landes Niedersachsen (ISSL)

ISMS Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Niedersachsen

Bluetooth Endnutzeranleitung und Checkliste

 

Vorlage Liste Sicherheitsüberprüfung und Konferenz – Bescheinigung

Gemäß dem Protokoll vom Jour - Fixe 2025 / 11 finden Sie hier die Vorlage bzgl. der SÜ und Konferenz - Bescheinigung DOWNLOADAnforderungen Zugang zur Tetra-Systemtechnik (z. B.: Wartung, Instandsetzung, Installation, Inbetriebnahme)→ SÜ1 erforderlich Zugang zu einer...

Zubehör

Zubehör Für BOS-Digitalfunkendgeräte ist eine große Auswahl an Zubehör am Markt verfügbar. Nicht immer sind die angebotenen Produkte problemlos kompatibel mit den im Land Niedersachsen eingesetzten Digitalfunkendgeräten. Daher ist es sinnvoll und ratsam, sich vor der...

Endgerätekonfiguration

Endgerätekonfiguration Bei einer Veränderung der Funktion eines Funkendgerätes durch neue Applikationen, optionale Zusatzfunktionen oder Änderung von Bedieneinrichtungen ist unverzüglich die ASDN in Kenntnis zu setzen, um die Funkendgerätekonfiguration anpassen zu...

Anforderung Digitalfunk

Viele Digitalfunknutzer der verschiedenen BOS entwickeln Ideen und Anregungen zur Optimierung des Digitalfunks oder der Endgeräte. Damit Sie diese in geeigneter Weise an die ASDN übermitteln können, stellen wir Ihnen hier ein PDF-Formular...

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Außerbetriebnahme

Bei Außerbetriebnahme von BOS-Endgeräte die nicht mehr instandsetzungsfähig sind oder die das Ende ihres LifeCycle erreicht haben, ist eine Meldung an die ASDN erforderlich. Hierdurch wird gewährleitstet, dass diese Endgeräte aus dem DFM und den Datenbanken für die...

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