Außerbetriebnahme

Okt 28, 2025 | Außerbetriebnahme, Endgeräte und Karten

Bei Außerbetriebnahme von BOS-Endgeräte die nicht mehr instandsetzungsfähig sind oder die das Ende ihres LifeCycle erreicht haben, ist eine Meldung an die ASDN erforderlich. Hierdurch wird gewährleitstet, dass diese Endgeräte aus dem DFM und den Datenbanken für die Endgeräteprogrammierung entfernt werden. Zusätzlich erfolgt aus Sicherheitsgründen eine netzseitige Sperre der TEI (TETRA Equipment Identity), welche eine weitere Verwendung im BOS-Digitalfunknetz unterbindet.

Der Prozess der Meldung an die ASDN ist für die einzelnen BOS in Niedersachsen zunächst wie folgt geregelt:

  • Kommunale BOS in Niedersachsen werden gebeten die Aussonderung bzw. Außerbetriebnahme von BOS – Endgeräten unter Nennung der TEI und des Grundes für die Aussonderung der zuständigen Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) ihres Netzabschnittes per Mail zu melden.

  • Hinweis: Auch ausgesonderte Funkgeräte sind sicherheitsrelevante Betriebsmittel des BOS-Digitalfunk und müssen fachgerecht entsorgt werden. Für die fachgerechte Entsorgung der ausgesonderten Geräte ist die jeweilige Kommune verantwortlich.
  • Die Polizeidirektionen und die dazugehörigen Polizeiinspektionen sollten Aussonderungen von BOS-Endgeräten direkt über das Ticketsystem der Polizei veranlassen. Eine entsprechende Kurzanleitung ist als Anhang im Change 214150 hinterlegt. Sofern im Einzelfall kein Zugriff auf das Ticketsystem vorhanden ist, sind die Aussonderung bzw. Außerbetriebnahme der zuständigen TTB per Mail mitzuteilen. Die Verfügungslage der Polizeidirektionen ist weiterhin bindend.
  • Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Polizeiakademie Niedersachsen sowie alle Landesinstitutionen, welche nicht durch eine originäre TTB betreut werden melden die Aussonderungen von BOS-Endgeräten per Mail an den Leitstand (24/7) der ASDN. Hierbei sind ebenfalls die TEI und der Grund der Aussonderung zu benennen.

Sollten die BOS-Endgeräte bereits der Entsorgung durch ein zertifiziertes Unternehmen zugeführt worden und noch nicht an die ASDN gemeldet worden sein, sollten diese im Rahmen des o.g. Prozesses nachgemeldet werden. Hierdurch kann der Datenbestand der betroffenen BOS bereinigt werden.

 

HINWEISE:

  1. Die Außerbetriebnahme kann nur durch berechtigte Personen, wie z.B. Digitalfunkbeauftragte, Sachbearbeiter FEM der Polizei Niedersachsen erfolgen.
  2. Vorhandene Verwertungsnachweise sind der Außerbetriebnahme beizufügen. Sollte der Nachweis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht vorliegen, ist dieser nachzureichen.
  3. Bei der gleichzeitigen Außerbetriebnahme von mehr als fünf BOS-Endgeräten ist eine Liste (EXCEL, CSV.) beizufügen.
  4. Bereits ausgesonderte Geräte, welche noch in den Bestandsystemen geführt werden, verursachen u.a. unnötige Betriebs- und Lizenzkosten!

Für Rückfragen stehen die Taktisch-Technischen Betriebsstellen und die ASDN jederzeit zur Verfügung.

JourFixe – Protokolle

Liebe Digitalfunk-Nutzerinnen und -Nutzer, das Jour Fixe Digitalfunk BOS Niedersachsen findet zweimal jährlich in Hannover statt. Seit der Pandemie hat sich ein hybrides Veranstaltungsformat bewährt. Das Protokoll zum Jour fixe steht wie gewohnt auf dieser Seite zum...

Verlustmeldung

Verfahren bei Verlust von Endgeräten/BOS-Sicherheitskarten

Temporäre Sperrung/Verlustmeldung

Temporäre Sperrung/Verlustmeldung Um die Sicherheit des Digitalfunknetzes zu gewährleisten, muss die Nutzung von Endgeräten durch nicht autorisierte Personen mittels einer dauerhaften oder temporären Kartensperrung verhindert werden.   Dabei ist vor der...

Schlüsselanforderung

Schlüsselanforderung Im Zuge der Erneuerung des Kryptovariablen-Management-System (KVMS) müssen alle Endgeräte neu in diesem System registriert werden. Diese Maßnahme ist einmalig zu vollziehen und ist die Voraussetzung für OPTA-Änderungen und zukünftig anstehende...

Digitalfunk-Management-Tool DFM

Digitalfunk-Management-Tool DFM     Das Digitalfunk-Management-Tool (DFM) ist die führende Datenbank zur Bestandsverwaltung von BOS-Sicherheitskarten und Endgeräten. Die Digitalfunkverantwortlichen (i.d.R. des Landkreises o.ä.) sind Nutzer des DFM und in die Bedienung...

Sirenenalarmierung

Sirenenansteuerung über BOS-Digitalfunk   Die Ansteuerung von Sirenen über den BOS-Digitalfunk gewinnt zunehmend an Bedeutung. Da es sich hierbei um eine besondere Nutzungsform handelt, sind hierfür einige gesonderte Regelungen erforderlich. Hierzu zählen u.a.: Durch...

Bluetooth

202500505_Bluetooth_Endnutzeranleitung_V1 20250505_Bluetooth_Checkliste

Informationssicherheit

Informationssicherheit im Digitalfunk – Verantwortung gemeinsam tragen Ob bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten – der Digitalfunk ist ein unverzichtbares Kommunikationsmittel für die öffentliche Sicherheit. Im BOS-Digitalfunk werden sensible Informationen...

BOS – Sicherheitskarten

Digitalfunkgeräte lassen sich ausschließlich mit einer BOS-Sicherheitskarte (SIM-Karte) in Betrieb nehmen. Sie beinhaltet Teilnehmer- und Verschlüsselungsinformationen. Über die nachstehende Grafik könne Sie die gewünschten Prozesse auswählen. Durch Anklicken werden...

Der Nutzerbeirat

Die Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist das gemeinsame Ziel von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Der Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Auch in der Weiterentwicklung des...