Statusmeldungen

Berechtigung zum Empfang von Statusmeldungen

Der Empfang von Statusmeldungen ist bisher ausschließlich in Leitstellen möglich gewesen. In der Vergangenheit wurde vielfach der Wunsch geäußert, die Status-Informationen auch in bestimmten Führungseinrichtungen wie TEL, ELW, BefKW o.ä. zu übertragen.

Am 08.12.2016 hat der Nutzerbeirat in seiner 12. Sitzung folgende Verfahrensweise festgelegt:

  1. Kommunale Nutzerorganisationen melden die ISSI des zu berechtigenden Endgerätes an den/die zuständige(n) Landkreis/kreisfreie Stadt.
  2. Die zuständige Gebietskörperschaft beauftragt bei der ASDN die Zuweisung der für sie relevanten Statusgruppe an das benannte Endgerät.
    Hierfür ist das unten zur Verfügung gestellte Formular auszufüllen, auszudrucken und mit Unterschrift im Original an die ASDN zu schicken.
  3. Die ASDN weist dem Endgerät die benötigte Status Rufgruppe dynamisch (über die Luftschnittstelle) zu. Die Rufgruppe befindet sich in dem Rufgruppenordner dynamische Rufgruppen und kann dort ausgewählt werden. Der Statusempfang erfolgt nur wenn das Endgerät dieser Rufgruppe aktiv eingeschaltet ist.

 

Hierfür ist folgendes zu berücksichtigen:

  1. Nach einer Neuprogrammierung des Funkgerätes ist die erneute Zuweisung der Statusgruppe durch die ASDN erforderlich. Hierfür muss kein neues Formular ausgefüllt werden. Die Anforderung einer Neuzuweisung der Statusgruppe erfolgt vorzugsweise formlos per EMail an asdn-ls@zpd.polizei.niedersachsen.de oder telefonisch unter +49 511 9695-1500.
  2. Feuerwehren und Rettungsdienst einer Gebietskörperschaft nutzen eine gemeinsame Statusgruppe. Es findet keine Trennung nach Organisation statt. In den Großleitstellen wird aus technischen Gründen nur eine Statusgruppe bedient.Beispiel: In der GOL Oldenburg wird die Statusgruppe <GOL_Status_N> überwacht. Feuerwehren und Rettungsdienste in den Gebietskörperschaften BRA, CLP, DEL, OL, OL# und WST senden ihre Statusmeldungen an diese Gruppe. Somit kann ein ELW der Feuerwehr Delmenhorst Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst aus den oben genannten 5 Gebietskörperschaften ebenfalls empfangen.Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die beantragende Gebietskörperschaft der ASDN bestätigt, dass alle hiervon betroffenen Gebietskörperschaften ihre Zustimmung erteilt haben.
  3. Die ASDN behält sich vor, die Zuweisung der Statusgruppe(n) bei Netzlastproblemen kurzfristig und temporär abzuschalten.
  4. Durch das betroffenen Endgerät, bzw. daran angeschlossene Applikation zur Statusauswertung darf nur ein reiner „Empfang“ der Statusmeldungen erfolgen. Ein Quittieren oder Senden von Statusmeldung oder Fernanweisungen darf nicht erfolgen, da diese Funktionalität der Leitstelle obliegt! Ebenfalls darf in die Rufgruppe nicht eingesprochen werden!Für die besagte Funktionalität ist aus technisch/organisatorischen Gründen eine dediziertes Funkgerät zu verwenden um Fehlbedienungen und –Funktionen zu vermeiden!

Freigabe Empfang Statusmeldungen FW RW

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