Barrierefreiheitserklärung der ASDN-Homepage
Die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Bewertung basiert auf einer internen Selbstprüfung anhand der Checkliste zur Barrierefreiheit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte wurden im Rahmen der internen Prüfung als nicht barrierefrei identifiziert:
Sind Farben kontrastreich genug? (mind. 4,5:1) | nein | Contrast Checker (WebAIM) | k.A. |
Ist die Schriftgröße flexibel skalierbar? | nein | Browser-Zoom | |
Gibt es Untertitel / Transkripte für eingebettete Videos? | nein | – | nein |
Lässt sich die Seite vollständig per Tastatur bedienen? | nein | nein | |
Gibt es sichtbare Fokusmarkierungen? | nein | Tastatur | ? |
Ist die Navigation konsistent (Menüs, Schaltflächen, Struktur)? | ja | – | ja |
Sind die Texte klar und einfach formuliert? | ja | – | ja |
Sind Links eindeutig beschriftet? | nein | – | nein |
Werden Abkürzungen erklärt? | teilweise | – | nein |
Funktioniert die Seite mit Screenreadern (z.B. NVDA)? | nein | NVDA Screenreader | ? |
Ist der HTML-Code valide (W3C-Validator)? | nein | W3C Validator | ? |
Sind Formulare beschriftet (Label mit Eingabefeld verbunden)? | nein | Browser-Entwicklertools | ? |
Sind PDF-Dokumente getaggt (Überschriften, Lesereihenfolge, Alternativtexte)? | nein | Adobe Acrobat Pro | ? |
Lässt sich der Text im PDF markieren und vorlesen? | nein | PDF-Viewer | |
Die Einhaltung einiger der Vorgaben der Barrierefreiheit stellt gem. §12aBGG eine unverhältnismäßige Belastung dar. Aufgrund dessen wird auf eine Beschreibung der Bilder auf dieser Homepage verzichtet, genauso wie auf die Audiodeskription (AD) (ergänzende Tonspur, die blinden und sehbehinderten Menschen visuelle Inhalte wie Filme, Theaterstücke oder Ausstellungen zugänglich macht, indem sie wichtige Handlungs-, Personen- und Ortsbeschreibungen sowie Gestik und Mimik über eine zusätzliche Tonspur wiedergibt) von Videos. Auch gibt es keine Videos in Gebärdensprache.
Die Behebung aller anderen dieser Mängel ist geplant. Eine kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit ist vorgesehen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum einsetzen] erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte auf Grundlage einer internen Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum einsetzen] aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite auffallen, wenden Sie sich bitte an:
Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen(ASDN)
E-Mail: asdn-zb@zpd.polizei.niedersachsen.de
Telefon: 0511/9695-4401
Schlichtungsverfahren
Falls Sie der Auffassung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de