Warum Objektfunkanlagen?
Die Funkversorgung für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird in Niedersachsen durch fast 500 TETRA-Basisstationen realisiert. Trotz dieser hohen Dichte an Freifeld-Basisstationen ist das digitale BOS-Freifeldnetz in einzelnen Objekten nicht oder nur unzureichend verfügbar. Grund hierfür ist neben der Größe der Objekte, zum Teil mit mehreren Untergeschossen, auch die Verwendung massiver Baustoffe wie Stahlblech und Stahlbeton oder energieeffizienter Wärmeschutzverglasung.
Für die Sicherstellung der Funkkommunikation in Objekten sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Betreiberinnen und Betreiber verantwortlich und können durch eine öffentliche berechtigte Stelle aufgefordert werden (z.B. über Baugenehmigung, Versammlungsstättenverordnung, Richtlinie zum Aufbau und Betrieb von Tunnelanlagen, usw.), eine BOS-Objektfunkversorgungsanlage (OV-Anlage) zu errichten und zu betreiben.
Vorgaben hinsichtlich Aufbau und Betrieb von Objektfunkversorgungsanlagen
Ist eine OV-Anlage erforderlich, so hat die Planung, der Aufbau und der Betrieb dieser Anlage gemäß DIN14024 „Digitale BOS-Objektfunkanlagen - Teil 1: Aufbau und Betrieb“ in der aktuellen Version zu erfolgen.
Sämtliche Messungen sind entsprechend der DIN14024-1 durchzuführen und zu dokumentieren. Das Anzeigeverfahren für Objektfunkversorgungsanlagen zur Beantragung und Gestattung der Frequenznutzung ist nach Durchführung eines Konzeptgesprächs durch eine beauftragte Fachfirma zu starten. Die Unterlagen, welche im Rahmen dieses Anzeigeverfahrens einzureichen sind, sind in den „Vorgaben für Planer und Errichter von digitalen BOS-Objektfunkanlagen“ beschrieben.
Vor der Prüfung der Inbetriebnahmefähigkeit durch die ASDN und der Durchführung eines funktionellen Praxistests durch die Brandschutzdienststelle / Feuerwehr ist die BOS-Objektfunkanlage nach DIN14024-1 Kapitel 9.1 unabhängig zu prüfen (z.B. Sachverständiger BOS-Objektfunk).
Nach Inbetriebnahme ist die BOS-Objektfunkanlage einmal jährlich gemäß der DIN14024-1 zu warten und halbjährlich zu inspizieren. Hierrüber ist ein Protokoll anzufertigen und der zuständigen Brandschutzdienststelle unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Im Folgenden stehen Dokumente für das Anzeigeverfahren, sowie die „Vorgaben für Planer und Errichter von digitalen BOS-Objektfunkanlagen“ zum Download bereit.
Kontakt:
Bei Fragen hinsichtlich der Planungsvorgaben und des Anzeigeverfahrens stehen Ihnen die Mitarbeitenden der ASDN unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
Folgende Dokumente stellt Ihnen das Land Niedersachsen zum Download zur Verfügung:
HF - Messaufgaben Im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von digitalen BOS Objektfunkanlagen (MA-OV) [Version 1.3 / Stand 27.04.2022]
Vorgaben für Planer und Errichter Version 2.1
Vorlage 1_Kontaktdaten Objektversorgung.xlsx
Vorlage 2 Objektbeschreibung.docx
Vorlage 3_Freifelduebergaenge TMO.xlsx
Vorlage 4 Handover Darstellung.xlsx
Vorlage 5_Protokoll Funktionsprüfung.docx
Checkliste Anzeigeverfahren OV autark.docx
Checkliste OV mit Netzanbindung.docx
Anzeigeverfahren Ordnerstruktur-Dateien.zip
Folgende und weitere Dokumente stehen Ihnen auf der Internseite der BDBOS zum Download zur Verfügung:
Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen
Anzeigeformular Objektversorgung mit Anlagen
Ausfüllhinweise zum Anzeigeformular Objektversorgung
Verwaltungsvertrag zur Netzanbindung TMO-Repeater
Das ausgefüllte Anzeigeformular "Anzeige zum Aufbau oder Änderung der Objektfunkanlage" senden Sie bitte an:
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Die neuesten Informationen der Firma EADS zum Thema Objektversorgung finden Sie hier:
Schnittstellen Spezifikation (Objektversorgung und Zellerweiterung)
Desensibilisierung der TBS durch TMO-Repeater