Jedem Gerät ist grundsätzlich nur eine BOS-Sicherheitskarte zugeordnet. Im begründeten Einzelfall kann es erforderlich sein, einem Gerät weitere BOS-Sicherheitskarten zuzuordnen. Bereits positiv beschiedene Einsatzfälle können beim Operativen Betrieb der ASDN erfragt werden.
Das Erfordernis für eine weitere BOS-Sicherheitskarte für ein Endgerät ist im Rahmen des Antrags auf Erstellung einer BOS-Zusatzkarte gesondert zu begründen. Bei positivem Prüfergebnis wird die Karte anschließend dem Antragsteller übersendet.
In diesem Fall muss im Antragsformular für BOS-Sicherheitskarten das Datenfeld „BOS-Zusatzkarte“ angekreuzt und per E-Mail an die ASDN, an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übersandt werden.