tmb Auerbetriebnahme

Aussonderung von BOS-Endgeräten

Bei Außerbetriebnahme von BOS-Endgeräte die nicht mehr instandsetzungsfähig sind oder die das Ende ihres LifeCycle erreicht haben, ist eine Meldung an die ASDN erforderlich. Hierdurch wird gewährleitstet, dass diese Endgeräte aus dem DFM und den Datenbanken für die Endgeräteprogrammierung entfernt werden. Zusätzlich erfolgt aus Sicherheitsgründen eine netzseitige Sperre der TEI (TETRA Equipment Identity), welche eine weitere Verwendung im BOS-Digitalfunknetz unterbindet.

Der Prozess der Meldung an die ASDN ist für die einzelnen BOS in Niedersachsen zunächst wie folgt geregelt:

  • Kommunale BOS in Niedersachsen werden gebeten die Aussonderung bzw. Außerbetriebnahme von BOS – Endgeräten unter Nennung der TEI und des Grundes für die Aussonderung der zuständigen Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) ihres Netzabschnittes per Mail zu melden.

  • Hinweis: Auch ausgesonderte Funkgeräte sind sicherheitsrelevante Betriebsmittel des BOS-Digitalfunk und müssen fachgerecht entsorgt werden. Für die fachgerechte Entsorgung der ausgesonderten Geräte ist die jeweilige Kommune verantwortlich.
    • Im Falle einer eigenständigen oder durch eine von ihnen beauftragte Firma Vernichtung nutzen sie bitte als Nachweis für die Vernichtung dieses Formular (vgl. auch Erläuterungen zum Ausfüllen).
    • Im Falle der Vernichtung durch den jeweiligen Endgerätehersteller ist die Bestätigung durch den Hersteller als Nachweis zu nutzen.
    • In jedem Falle ist der entsprechende Nachweis im Rahmen der Übermittlung an die zuständige TTB beizufügen.

  • Die Polizeidirektionen und die dazugehörigen Polizeiinspektionen sollten Aussonderungen von BOS-Endgeräten direkt über das Ticketsystem der Polizei veranlassen. Eine entsprechende Kurzanleitung ist als Anhang im Change 214150 hinterlegt. Sofern im Einzelfall kein Zugriff auf das Ticketsystem vorhanden ist, sind die Aussonderung bzw. Außerbetriebnahme der zuständigen TTB per Mail mitzuteilen. Die Verfügungslage der Polizeidirektionen ist weiterhin bindend.

  • Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Polizeiakademie Niedersachsen sowie alle Landesinstitutionen, welche nicht durch eine originäre TTB betreut werden melden die Aussonderungen von BOS-Endgeräten per Mail an den Leitstand (24/7) der ASDN. Hierbei sind ebenfalls die TEI und der Grund der Aussonderung zu benennen.

Sollten die BOS-Endgeräte bereits der Entsorgung durch ein zertifiziertes Unternehmen zugeführt worden und noch nicht an die ASDN gemeldet worden sein, sollten diese im Rahmen des o.g. Prozesses nachgemeldet werden. Hierdurch kann der Datenbestand der betroffenen BOS bereinigt werden.

 

HINWEISE:

  1. Die Außerbetriebnahme kann nur durch berechtigte Personen, wie z.B. Digitalfunkbeauftragte, Sachbearbeiter FEM der Polizei Niedersachsen erfolgen.
  2. Vorhandene Verwertungsnachweise sind der Außerbetriebnahme beizufügen. Sollte der Nachweis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht vorliegen, ist dieser nachzureichen.
  3. Bei der gleichzeitigen Außerbetriebnahme von mehr als fünf BOS-Endgeräten ist eine Liste (EXCEL, CSV.) beizufügen.
  4. Bereits ausgesonderte Geräte, welche noch in den Bestandsystemen geführt werden, verursachen u.a. unnötige Betriebs- und Lizenzkosten!

Für Rückfragen stehen die Taktisch-Technischen Betriebsstellen und die ASDN jederzeit zur Verfügung.