Die Ansteuerung von Sirenen über den BOS-Digitalfunk gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Da es sich hierbei um eine besondere Nutzungsform handelt, sind hierfür einige gesonderte Regelungen erforderlich.

Hierzu zählen u.a.:

  • Durch den festen Antennenstandort ist eine Anmeldung der Geräte als FRT erforderlich
  • Die verwendeten FRT erhalten eine gesonderte Programmierung der ASDN
  • BOS-Sicherheitskarten und verwendete Gruppen unterliegen einer gesonderten Berechtigungsabgrenzung
  • Besondere materielle und technische Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich
  • Überwachung von Betriebszuständen (z.B. Sabotagemeldungen) erforderlich

 

Die in alle Sirenensteuerung einzutragenden Absenderadressen (ISSI) von Land und Bund (BBK/MoWaS) sind beim Fachbereich ASDN-OB per Mail einzufordern.

 

In den eingestellten Dokumenten sind einige Nutzungsbedingungen und Informationen für eine Realisierung enthalten.

 

Zuständige Fachbereiche für diesen Themenkomplex bei der ASDN:

 

OPTA, Grundkonzept: ASDN-OB
Endgeräteprogrammierung: ASDN-EM
BOS-Sicherheitskarten: ASDN-KM
FRT-Antragsverfahren: ASDN-FM

 

Das bundesweite Konzept, sowie weitere technische Informationen, sind bei der BDBOS im geschlossenen Nutzerbereich für Hersteller zu beziehen.          

Anhang: