Neben der Zuständigkeit des Bundes für das sogenannte „Kern-Netz“, liegt die Verantwortung und der Betrieb des Zugangsnetzes (Verbindung der Basisstationen untereinander und Anbindung an die Vermittlungsstellen) bei den Ländern.
Diese dadurch notwendige Netz- und Betriebsführung liegt in der Zuständigkeit des Landes wird durch die ASDN im Leitstand 24/7 durchgeführt.
Der ASDN-Leitstand ist 24/7 besetzt und die anfallenden Aufgaben werden durch einen Techniker und einen Taktiker wahrgenommen.
Hierzu zählen u.a.:
- Monitoring und Administration des Zubringernetzes (Richtfunk und Mietleitungen)
- Koordination und Initiierung von geplanten Maßnahmen (z.B. Umbauten oder Wartungsarbeiten)
- Administration des Nutzereigenen Management (NeM)
- Teilnehmer- und Rufgruppenmanagement
- Bereitstellung und Verwaltung von Ressourcen (z.B. Rufgruppen)
- Informationssteuerung und Einsatzbegleitung
- Schnittstelle zu anderen Autorisierten Stellen und dem NMC