Neben der Zuständigkeit des Bundes für das sogenannte „Kern-Netz“, liegt die Verantwortung und der Betrieb des Zugangsnetzes (Verbindung der Basisstationen untereinander und Anbindung an die Vermittlungsstellen) bei den Ländern.

Diese dadurch notwendige Netz- und Betriebsführung liegt in der Zuständigkeit des Landes wird durch die ASDN im Leitstand 24/7 durchgeführt.

Der ASDN-Leitstand ist 24/7 besetzt und die anfallenden Aufgaben werden durch einen Techniker und einen Taktiker wahrgenommen.

Hierzu zählen u.a.:

Leitstand

  • Monitoring und Administration des Zubringernetzes (Richtfunk und Mietleitungen)
  • Koordination und Initiierung von geplanten Maßnahmen (z.B. Umbauten oder Wartungsarbeiten)
  • Administration des Nutzereigenen Management (NeM)
  • Teilnehmer- und Rufgruppenmanagement
  • Bereitstellung und Verwaltung von Ressourcen (z.B. Rufgruppen)
  • Informationssteuerung und Einsatzbegleitung
  • Schnittstelle zu anderen Autorisierten Stellen und dem NMC