Objektfunkversorgung

Warum Objektfunkanlagen?

Die Funkversorgung für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird in Niedersachsen durch fast 500 TETRA-Basisstationen realisiert. Trotz dieser hohen Dichte an Freifeld-Basisstationen ist das digitale BOS-Freifeldnetz in einzelnen Objekten nicht oder nur unzureichend verfügbar. Grund hierfür ist neben der Größe der Objekte, zum Teil mit mehreren Untergeschossen, auch die Verwendung massiver Baustoffe wie Stahlblech und Stahlbeton oder energieeffizienter Wärmeschutzverglasung.

Für die Sicherstellung der Funkkommunikation in Objekten sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Betreiberinnen und Betreiber verantwortlich und können durch eine öffentliche berechtigte Stelle aufgefordert werden (z.B. über Baugenehmigung, Versammlungsstättenverordnung, Richtlinie zum Aufbau und Betrieb von Tunnelanlagen, usw.), eine BOS-Objektfunkversorgungsanlage (OV-Anlage) zu errichten und zu betreiben.

Vorgaben hinsichtlich Aufbau und Betrieb von Objektfunkversorgungsanlagen

Ist eine OV-Anlage erforderlich, so hat die Planung, der Aufbau und der Betrieb dieser Anlage gemäß DIN14024 „Digitale BOS-Objektfunkanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“ in der aktuellen Version zu erfolgen.

Sämtliche Messungen sind entsprechend der DIN14024-1 durchzuführen und zu dokumentieren. Das Anzeigeverfahren für Objektfunkversorgungsanlagen zur Beantragung und Gestattung der Frequenznutzung ist nach Durchführung eines Konzeptgesprächs durch eine beauftragte Fachfirma zu starten. Die Unterlagen, welche im Rahmen dieses Anzeigeverfahrens einzureichen sind, sind in den „Vorgaben für Planer und Errichter von digitalen BOS-Objektfunkanlagen“ beschrieben.

Vor der Prüfung der Inbetriebnahmefähigkeit durch die ASDN und der Durchführung eines funktionellen Praxistests durch die Brandschutzdienststelle / Feuerwehr ist die BOS-Objektfunkanlage nach DIN14024-1 Kapitel 9.1 unabhängig zu prüfen (z.B. Sachverständiger BOS-Objektfunk).

Nach Inbetriebnahme ist die BOS-Objektfunkanlage einmal jährlich gemäß der DIN14024-1 zu warten und halbjährlich zu inspizieren. Hierrüber ist ein Protokoll anzufertigen und der zuständigen Brandschutzdienststelle unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Im Folgenden stehen Dokumente für das Anzeigeverfahren, sowie die „Vorgaben für Planer und Errichter von digitalen BOS-Objektfunkanlagen“ zum Download bereit.

Kontakt:

Bei Fragen hinsichtlich der Planungsvorgaben und des Anzeigeverfahrens stehen Ihnen die Mitarbeitenden der ASDN unter asdn-fn@zpd.polizei.niedersachsen.de gerne zur Verfügung.

Folgende Dokumente stellt Ihnen das Land Niedersachsen zum Download zur Verfügung: