Sirenenalarmierung

Es besteht die Möglichkeit, Sirenen über den Digitalfunk BOS anzusteuern, wobei es sich hierbei um eine besondere Nutzungsform handelt, für welche gesonderte Regelungen zu beachten sind. Dazu gehört u. a. folgendes:

  • Aufgrund des festen Standorts ist eine Anmeldung der Geräte als FRT erforderlich (s. hierzu „ortsfeste Funkstellen“)
  • Die verwendeten FRT erhalten eine gesonderte Programmierung der ASDN
  • BOS-Sicherheitskarten und verwendete Gruppen unterliegen einer gesonderten Berechtigungsabgrenzung
  • Es sind besondere materielle und technische Sicherungsmaßnahmen erforderlich
  • Es ist erforderlich, die Betriebszustände zu überwachen

In alle Sirenensteuerungen sind Absenderadressen (ISSI) von Land und Bund (BBK/MoWaS) einzutragen. Folgende Fachbereiche der ASDN sind für diesen Themenkomplex zuständig:

  • OPTA, Grundkonzept: Operativer Betrieb
  • Endgeräteprogrammierung: Endgerätemanagement
  • BOS-Sicherheitskarten: Kartenmanagement
  • FRT-Antragsverfahren: Funkmessdienst

In den aufgeführten Dokumenten sind einige Nutzungsbedingungen und Informationen für die Realisierung der Sirenenalarmierung enthalten.

Dokumente

Kurzinformationen Sirenenalarmierung (Stand: November 2021)
Nutzungskonzept Sirenenalarmierung
Handreichung zur Sirenenalarmierung

Das bundesweite Konzept und weitere technische Informationen, können dem geschlossenen Nutzendenbereich für Herstellende bei der BDBOS entnommen werden.