Endgeräte, die nicht länger instandsetzungsfähig sind oder aber das Ende ihres LifeCycle erreicht haben, sind außer Betrieb zu nehmen. In diesem Zuge wird das Endgerät aus DFM und den Datenbanken für die Endgeräteprogrammierung entfernt. Es erfolgt außerdem eine netzseitige Sperre der TEI (TETRA Equipment Identity), sodass eine weitere Verwendung im BOS-Digitalfunknetz nicht länger möglich ist. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die ASDN.
Kontakt
E-Mail: asdn@zpd.polizei.niedersachsen.de
Folgender Meldeprozess ist vorgesehen:
- Kommunale BOS: bitte melden Sie die Aussonderung bzw. Außerbetriebnahme von Endgeräten per E-Mail Ihrer zuständigen Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB). Geben Sie in diesem Zuge die TEI und den Grund der Aussonderung an.
- Hinweis: bei ausgesonderten Funkendgeräten handelt es sich weiterhin um sicherheitsrelevante Betriebsmittel, diese müssen daher fachgerecht entsorgt werden. Für die fachgerechte Entsorgung der ausgesonderten Endgeräte ist die Kommune zuständig.
- Polizeidirektionen und dazugehörige -inspektionen: die Aussonderung von Endgeräten ist über das Ticketsystem der Polizei zu veranlassen. Sollte kein Zugriff auf das Ticketsystem bestehen, teilen Sie die Aussonderung bzw. Außerbetriebnahme bitte Ihrer zuständigen TTB per E-Mail mit. Die Verfügungslage der Polizeidirektionen ist weiterhin bindend. Eine Kurzanleitung kann dem Change 214150 entnommen werden.
- Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Landeskriminalamt Niedersachsen, Polizeiakademie Niedersachsen, weitere Landesinstitutionen ohne originäre TTB: bitte melden Sie die Aussonderung bzw. Außerbetriebnahme von Endgeräten per E-Mail an den Leitstand der ASDN. Bitte geben Sie die TEI und den Grund der Aussonderung an.
Wurden die Endgeräte bereits durch ein Fachunternehmen entsorgt, eine Meldung hierüber ist aber noch nicht geschehen, holen Sie dies bitte im Rahmen des geschilderten Prozesses nach. Nur so kann der Datenbestand bereinigt werden und den aktuellsten Stand darstellen.
Hinweise
- Eine Außerbetriebnahme kann nur durch berechtigte Personen erfolgen, z. B. durch Digitalfunkbeauftragte, Sachbearbeitende FEM der Polizei Niedersachsen
- Bitte fügen Sie vorhandene Verwertungsnachweise der Außerbetriebnahme bei bzw. reichen Sie diese nach, sollten sie zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht vorliegen
- Bitte fügen Sie eine Übersicht in Form einer Tabelle bei, sollten mehr als fünf Endgeräte gleichzeitig außer Betrieb genommen werden
- Endgeräte, die bereits ausgesondert wurden, aber noch im Bestandssystem geführt werden, verursachen vermeidbare Kosten (z. B. Betriebs- und Lizenzkosten), bitte melden Sie daher die Aussonderung schnellstmöglich