Außerbetriebnahme

Endgeräte, die nicht länger instandsetzungsfähig sind oder aber das Ende ihres LifeCycle erreicht haben, sind außer Betrieb zu nehmen. In diesem Zuge erhält das Endgerät im DFM den entsprechenden Status ‚ausgesondert‘ und wird aus der Datenbank für die Endgeräteprogrammierung entfernt. Es erfolgt außerdem eine netzseitige Sperre der TEI (TETRA Equipment Identity), sodass eine weitere Verwendung im BOS-Digitalfunknetz nicht länger möglich ist.

Die Aussonderung erfolgt über das DFM – Tool. Der Prozess ist im Internen – Bereich entsprechend beschrieben.

Der Aussonderungsnachweis kann aktuell noch nicht dem DFM-Vorgang hinzugefügt werden. Diesen senden Sie bitte mit dem Vermerk der DFM – Vorgangsnummer der Aussonderung (Sperrprogrammierung) an asdn-em@zpd.polizei.niedersachsen.de.

Wurden die Endgeräte bereits durch ein Fachunternehmen entsorgt, eine Meldung hierüber ist aber noch nicht geschehen, holen Sie dies bitte im Rahmen des geschilderten Prozesses nach. Nur so kann der Datenbestand bereinigt werden und den aktuellsten Stand darstellen.

Hinweise

  • Eine Außerbetriebnahme kann nur durch berechtigte Personen erfolgen, z. B. durch Digitalfunkbeauftragte, Sachbearbeitende FEM der Polizei Niedersachsen
  • Bitte fügen Sie vorhandene Verwertungsnachweise der Außerbetriebnahme bei bzw. reichen Sie diese nach, sollten sie zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht vorliegen
  • Endgeräte, die bereits ausgesondert wurden, aber noch im Bestandssystem geführt werden, verursachen vermeidbare Kosten (z. B. Betriebs- und Lizenzkosten), bitte melden Sie daher die Aussonderung schnellstmöglich