Ortsfeste Funkstellen

Bei ortsfesten Funkstellen handelt es sich um tatsächlich festverbaute Anlagen, diese gibt es z. B. in Leitstellen. Für diese Art von Funkstellen ist keine Ortsveränderung mehr möglich.

Eine Inbetriebnahme von ortsfesten Funkstellen ist nur nach Zuteilung einer Frequenznutzungsgenehmigung zulässig, sie sind also anmeldepflichtig. Im Downloadbereich stehen Ihnen hierfür die notwendigen Formulare zur Verfügung.

Dokumente

Anmeldeformular: FRT-Standorte (Version 1.17)
Ausfüllanleitung FRT-Anmeldung (Version 1.17)
Hinweise FRT-Anmeldeformular
Information zum Antragsverlauf

Im unteren Downloadbereich stehen Ihnen Prinzipdarstellungen für den Einbau ortsfester Funkstellen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei lediglich um Hinweise und Beispiele, andere Lösungsmöglichkeiten sind nicht ausgeschlossen.

Dokumente

Prinzipdarstellung: Antennenanlage Polizeistation (groß)
Prinzipdarstellung: Antennenanlage Polizeistation (klein)
Prinzipdarstellung: Antennenanlage mit vertikaler Entkopplung