Um ein Digitalfunkendgerät betreiben zu können, ist eine BOS-Sicherheitskarte notwendig, welche Teilnehmer- und Verschlüsselungsinformationen enthält. Diese muss beantragt werden. Bei der Beantragung müssen die Operativ-Taktische-Adresse, kurz OPTA, die Geräteart sowie eine Zuordnung zur TEI (Gerätenummer) gemeldet werden, damit eine einwandfreie Zuordnung von Gerät und Karte möglich ist.
Änderungen am Geräte- oder Kartenbestand oder an der OPTA können durch die festgelegten Digitalfunkverantwortlichen in DFM vorgenommen werden. Durch entweder dauerhafte oder zumindest temporäre Kartensperrungen, welche bei Nutzung durch nicht autorisierte Personen zu erfolgen hat, kann die Sicherheit des Digitalfunknetzes gewährleistet werden. Eine Entsperrung erfolgt ausschließlich dann, wenn die bei der Sperrung genannte Ticketnummer mitgeteilt werden kann. Eine temporäre Kartensperrung kann per Telefon oder E-Mail angefordert werden.
Kontakt
Tel: 0511 9695-2000
E-Mail: digitalfunk-support@polizei.niedersachsen.de
Sollte der Verlust einer BOS-Sicherheitskarte eintreten, ist dieser umgehend der ASDN zu melden. In diesem Fall wird sowohl die BOS-Sicherheitskarte als auch das dazugehörige Funkendgerät dauerhaft gesperrt. Nur so kann eine Nutzung durch nicht autorisierte Personen verhindert werden. Bitte verwenden Sie in einem solchen Fall diese Verlustmeldung.