Es besteht die Möglichkeit, Sirenen über den Digitalfunk BOS anzusteuern, wobei es sich hierbei um eine besondere Nutzungsform handelt, für welche gesonderte Regelungen zu beachten sind. Dazu gehört u. a. folgendes:
- Aufgrund des festen Standorts ist eine Anmeldung der Geräte als FRT erforderlich (s. hierzu „ortsfeste Funkstellen“)
- Die verwendeten FRT erhalten eine gesonderte Programmierung der ASDN
- BOS-Sicherheitskarten und verwendete Gruppen unterliegen einer gesonderten Berechtigungsabgrenzung
- Es sind besondere materielle und technische Sicherungsmaßnahmen erforderlich
- Es ist erforderlich, die Betriebszustände zu überwachen
In alle Sirenensteuerungen sind Absenderadressen (ISSI) von Land und Bund (BBK/MoWaS) einzutragen. Folgende Fachbereiche der ASDN sind für diesen Themenkomplex zuständig:
- OPTA, Grundkonzept: Operativer Betrieb
- Endgeräteprogrammierung: Endgerätemanagement
- BOS-Sicherheitskarten: Kartenmanagement
- FRT-Antragsverfahren: Funkmessdienst
In den aufgeführten Dokumenten sind einige Nutzungsbedingungen und Informationen für die Realisierung der Sirenenalarmierung enthalten.
Dokumente
Kurzinformationen Sirenenalarmierung (Stand: November 2021)
Nutzungskonzept Sirenenalarmierung
Handreichung zur Sirenenalarmierung
Das bundesweite Konzept und weitere technische Informationen, können dem geschlossenen Nutzendenbereich für Herstellende bei der BDBOS entnommen werden.