Um den sicheren Betrieb von digitalen Endgeräten zu gewährleisten sind für die Bearbeitung in der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) verschiedene Prozessabläufe vorgesehen. Hierzu gehören insbesondere:
- Neuantrag eines Endgerätes
- Änderung eines Endgerätes
- Verlust eines Endgerätes
- Temporäre Sperrung eines Endgerätes
- Außerbetriebnahme eines Endgerätes
- Anforderung aus der Einsatzreserve
- Eigentümerwechsel: Beschreibung / Prozessdiagramm
Hinweis: Auch ausgesonderte Funkgeräte sind sicherheitsrelevante Betriebsmittel des BOS-Digitalfunk und müssen fachgerecht entsorgt werden. Für die fachgerechte Entsorgung der ausgesonderten Geräte ist die jeweilige Kommune verantwortlich.
Außerdem finden Sie hier Geräteinformationen.
Für Rückfragen steht Ihnen die ASDN unter den bekannten Servicenummern zur Verfügung.