Die Ansteuerung von Sirenen über den BOS-Digitalfunk gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Da es sich hierbei um eine besondere Nutzungsform handelt, sind hierfür einige gesonderte Regelungen erforderlich.
Hierzu zählen u.a.:
- Durch den festen Antennenstandort ist eine Anmeldung der Geräte als FRT erforderlich
- Die verwendeten FRT erhalten eine gesonderte Programmierung der ASDN
- BOS-Sicherheitskarten und verwendete Gruppen unterliegen einer gesonderten Berechtigungsabgrenzung
- Besondere materielle und technische Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich
- Überwachung von Betriebszuständen (z.B. Sabotagemeldungen) erforderlich
Die in alle Sirenensteuerung einzutragenden Absenderadressen (ISSI) von Land und Bund (BBK/MoWaS) sind beim Fachbereich ASDN-OB per Mail einzufordern.
In den eingestellten Dokumenten sind einige Nutzungsbedingungen und Informationen für eine Realisierung enthalten.
Zuständige Fachbereiche für diesen Themenkomplex bei der ASDN:
OPTA, Grundkonzept: | ASDN-OB |
Endgeräteprogrammierung: | ASDN-EM |
BOS-Sicherheitskarten: | ASDN-KM |
FRT-Antragsverfahren: | ASDN-FM |
Das bundesweite Konzept, sowie weitere technische Informationen, sind bei der BDBOS im geschlossenen Nutzerbereich für Hersteller zu beziehen.
Anhang:
- Kurz-INFOs Sirenen-Alarmierung.pdf (Stand: 01.11.2021)
- Nutzungskonzept Sirenen-Alarmierung.pdf